Fakten - Argumente - Positionen zur Grundschule mit festen Öffnungszeiten
Was bringt das neue Gesetz für Veränderung?
Ein Vergleich des bisherigen Schulgesetzes mit dem neuen Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten!

1. Was wurde von SPD und PDS beschlossen?

Ab dem kommenden Schuljahr (2001/2002) werden alle Grundschüler Sachsen-Anhalts verpflichtet, täglich von Montag bis Freitag 5 ½ Zeitstunden in der Schule zu verbringen. (z.B. von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr) Das soll ohne Unterschied für alle Grundschüler von der 1. bis zur 4. Klasse gelten. Das Verfahren regelt die Oberste Schulbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, also auch alle evtl. Ausnahmen von der Regel. Den Beginn können die Schulleiter im Benehmen mit der Gesamtkonferenz unter Berücksichtigung der Belange der Schülerbeförderung festlegen. Das Ende ergibt sich aus der Regelzeit von 5 ½ Zeitstunden. Gleichzeitig tritt das Hortgesetz außer Kraft, d.h. die mit der Novellierung des Kinderbetreuungs-gesetzes (KiBeG) getroffene Vereinbarung, daß der Schulhort bis 2003 in der gegenwärtigen Form weiterexistieren kann, wird durch die Landesregierung einseitig aufgekündigt.

2. Was ist eine Grundschule mit festen Öffnungszeiten?

Die Grundschule mit festen Öffnungszeiten gibt einen festen Zeitrahmen für die Schulpflicht der Grundschüler vor, z.B. von 8.00 -13.30 Uhr. Damit erstreckt sich die Schulpflicht nunmehr auch auf die außerunterrichtliche Betreuung, insbesondere auch auf die Mittagspause. Die Grundschüler sollen in den sogenannten Aktivpausen" sowie in der Eingangs- und Ausgangs-phase von pädagogischen MitarbeiterInnen betreut werden. Als pädagogische MitarbeiterInnen sollen derzeit im Landesdienst befindliche HortnerInnen eingesetzt werden. Bevorzugt eingestellt werden sollen dabei HortnerInnen mit Lehrbefähigung, also überwiegend solche, die ihre Ausbildung vor bzw. bis 1990 abgeschlossen haben. Das Kultusministerium begründet die verpflichtende Anwesenheit aller Kinder über die reine Unterrichtszeit hinaus damit, daß dem Gesetz ein umfassendes neues pädagogisches Konzept zugrunde liege, welches 5 ½ Stunden Anwesenheit täglich erfordere. Außer ein paar Schlagworten hat das Kultusministerium dieses Konzept jedoch bis heute nicht vorstellen können.

3. Worin sollen die Arbeitsaufgaben der pädagogischen MitarbeiterInnen bestehen?

Aufgeführt werden als mögliche Aufgaben z.B. ein Betreuen in den Pausen, das Beaufsichtigen während der Einnahme des Frühstücks/Mittagessens, das Begleiten zum Schwimmunterricht und die Unterstützung des Unterrichtes. Teilweise wird ein gemeinsames Erledigen der Hausaufgaben unter Aufsicht der pädagogischen MitarbeiterInnen als denkbar erwähnt. Ob die Grundschüler durch pädagogische MitarbeiterInnen hier besser unterstützt werden können, als i