Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der für die Grundschule einen verlässlichen Zeitrahmen vorsieht, innerhalb dessen sich eine freiwillige Betreuungsphase an den Unterricht anschließt.

Denn: Die Entscheidung darüber, ob unsere Kinder nach dem Unterricht im Hort weiterbetreut werden sollen,
zu Hause gemeinsam mit der Familie Mittag essen, Angebote eines Sportvereines oder einer Musikschule nutzen oder
ein zusätzliches schulisches Betreuungsangebot wahrnehmen wollen wir Eltern immer noch selbst treffen !

Die Bürgerbewegung ABC schützen!" will das natürliche und im Artikel 6 des Grundgesetzes verankerte Erziehungsrecht der Eltern verteidigen und wendet sich an alle Eltern und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt, die die oben genannten Ziele unterstützen.

Wir meinen:

Jegliche Regierung ist ihren Bürgern gegenüber in der Pflicht, bei der Gestaltung ihrer Politik, kostenseitige Auswirkungen als einen wichtigen Faktor bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Wenn eine Regierung jedoch, aus untergeordneten Kostenerwägungen heraus, an einem der wichtigsten Grundpfeiler unseres Staates, der Familie, rührt, indem er sie in ihren Rechten ohne Not beschneidet und in der Ausübung ihrer Verantwortung behindert, so ist jeder Bürger aufgefordert, einer solchen Politik entschieden entgegenzutreten!